Ihr Sicherheitsnetz im Fall von Krankheit
ÖUK Health'n'App
Health'n'App ist Ihre verlässliche Unterstützung für Gesundheit und Wohlbefinden in Österreich. Unsere Mission ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familien im Fall von Krankheit bestmöglich zu unterstützen.
BESTIMMUNGEN LAUT VERSORGUNGSPLAN
Dauer der Mitgliedschaft: 12 Monate, danach verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich. |
Kündigungs-/Austrittsmöglichkeit: Nach den ersten 12 Monaten monatlich |
Mindestdauer der Mitgliedschaft: 6 Monate (für das Risiko Arbeitslosigkeit) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft für verschiedene Risiken ist einmalig bei Beginn zu erfüllen, bevor Unterstützungsleistungen in dem jeweiligen Risiko erbracht werden können. Für Versorgungsfälle, die innerhalb dieser Zeit eintreten, können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden. |
Entfallen einer Mindestmitgliedschaftsdauer: Für Krankheit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit entfällt eine Mindestmitgliedschaftsdauer, ausgenommen chronische Leiden und Vorerkrankungen, wenn diese in den letzten 12 Monaten vor Beitritt zur Unterstützungskasse ärztlich behandelt wurden oder eine ärztliche Beratung erfolgt ist. In diesen Fällen beträgt diese Dauer 24 Monate. Für die Witwenversorgung im Todesfall entfällt die Mindestdauer der Mitgliedschaft. |
Karenzzeit: Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der nach Eintritt des Versorgungsfalles verstreichen muß, bevor eine Leistung überhaupt erbracht wird. Die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit) beträgt grundsätzlich 2 Monate. |
Aufnahmeberechtigt sind alle Angestellten
- über 18 und unter 55 Jahre,
- die in einem Arbeitsverhältnis von mindestens 18 Stunden pro Woche stehen,
- mehr als 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei ein- und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind , davon die letzten 6 Monate unbefristet.
Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.
Weitere Bestimmungen laut Richtlinien.
Grundversorgung im Detail
In der Grundversorgung wird durch den Arbeitgeber ein Beitrag von monatlich € 25,- durch Bruttogehaltsumwandlung an die Unterstützungskasse eingezahlt. Der Beitrag ist gemäß § 26 (7) EStG und § 3 (1) EStG von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit.
Die Leistungen können durch Zusatzbeiträge der Angestellten maximal verdoppelt werden. Ein Monatsbeitrag von € 50,- erhöht die wie folgt angegebenen Leistungen um das Doppelte.
Kombinationen aus den Versorgungsplänen Health'n'App und JoblessCare können nur Leistungen aus einem der beiden Versorgungspläne auslösen.