Ihr Schutzschild bei unverschuldetem Jobverlust
ÖUK JoblessCare
JoblessCare unterstützt sie im Falle eines unverschuldeten Jobverlustes. Um die finanziellen Folgen für Sie und Ihre Familie in Grenzen zu halten, haben wir diesen einzigartigen Versorgungsplan ins Leben gerufen. Das beliebte, weil bewährte Konzept unterstützt Sie, wenn unten angeführte Situationen eintreten.
BESTIMMUNGEN LAUT VERSORGUNGSPLAN
Dauer der Mitgliedschaft: 12 Monate, danach verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich |
Kündigungs-/Austrittsmöglichkeit: Nach den ersten 12 Monaten monatlich |
Mindestdauer der Mitgliedschaft: 6 Monate (für das Risiko Arbeitslosigkeit) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft für verschiedene Risiken ist einmalig bei Beginn zu erfüllen, bevor Unterstützungsleistungen in dem jeweiligen Risiko erbracht werden können. Für Versorgungsfälle, die innerhalb dieser Zeit eintreten, können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden. |
Entfallen einer Mindestmitgliedschaftsdauer: Für Krankheit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit entfällt eine Mindestmitgliedschaftsdauer, ausgenommen chronische Leiden und Vorerkrankungen, wenn diese in den letzten 12 Monaten vor Beitritt zur Unterstützungskasse ärztlich behandelt wurden oder eine ärztliche Beratung erfolgt ist. In diesen Fällen beträgt diese Dauer 24 Monate. Für die Witwenversorgung im Todesfall entfällt die Mindestdauer der Mitgliedschaft. |
Karenzzeit: Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der nach Eintritt des Versorgungsfalles verstreichen muß, bevor eine Leistung überhaupt erbracht wird. Die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit) beträgt grundsätzlich 2 Monate. |
Aufnahmeberechtigt sind alle Angestellten
- über 18 und unter 55 Jahre,
- die in einem Arbeitsverhältnis von mindestens 18 Stunden pro Woche stehen,
- mehr als 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei ein- und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind , davon die letzten 6 Monate unbefristet.
Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.
Weitere Bestimmungen laut Richtlinien.
Anlass | Anspruch |
---|---|
Kündigung durch den Arbeitgeber | ja |
Kündigung durch den Arbeitnehmer | nein |
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses | nein |
Berechtigter vorzeitiger Austritt gem. § 26 AngG | ja |
Arbeitslosigkeit als Folge von Konkurs | ja |
Ablauf befristetes Arbeitsverhältnis | nein |
Arbeitslosigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten | nein |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit | ja |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall | ja |
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit | ja |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit/ Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten | ja |