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Gesundheit ist nicht alles,
aber ohne Gesundheit ist alles nichts

- Arthur Schopenhauer

Health'n'App

Gesundheitliche Probleme stellen schon für sich genommen eine massive seelische Belastung dar. Ziel von Health'n'App ist es daher zu verhindern, dass sich die Situation durch krankheitsbedingte finanzielle Probleme noch zusätzlich verschlimmert!

Hier unterstützen wir:

  • Bei langer Krankheit kann nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von acht Wochen ein Tagegeld von € 6,- pro Tag gewährt werden.
  • Bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte können bis zu einer Dauer von 28 Tagen die Tagsätze, bzw. bei Kuraufenthalten der Selbstbehalt übernommen werden. Darüber hinaus kann auch ein Einzelzimmerzuschlag mit bis zu € 100,- pro Aufenthalt bezuschusst werden.
  • Für physio- und psychotherapeutische Behandlungen können Zuschüsse bis max. € 150,- gewährt werden.
  • Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferregulierungen können unsere Mitglieder und deren Kinder ein Drittel der persönlich geleisteten Kosten (pro Kalenderjahr max. € 400,-) erhalten.
  • Für die Anschaffung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (inkl. Sehbehelfe und Hörgeräte) können bis zu € 150,- jährlich an Unterstützung gewährt werden.

Wann wird eine Unterstützung gewährt:

Wird eine Unterstützung beantragt, entscheidet der Vorstand auf Basis der geltenden Richtlinien. Die jeweiligen Unterstützungsleistungen stehen HIER zum Download bereit. Eine Unterstützung kann frühestens sechs Monate nach dem Beitritt als zahlendes Mitglied gewährt werden.

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"Mit das schwerste Los ist arbeitslos"

- Erwin Koch

JoblessCare

Unverschuldete Arbeitslosigkeit oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit können Betroffene und deren Familien in ihrer Existenz gefährden. Zweck des JoblessCares ist es, ArbeitnehmerInnen in dieser emotional und wirtschaftlich belastendenden Situation finanziell zu unterstützen, aber auch im Todesfall den Hinterbliebenen mit monatlichen Zahlungen über die ersten Monate hinwegzuhelfen.

Wann wird eine Unterstützung gewährt:

Wird eine Unterstützung beantragt, entscheidet der Vorstand auf Basis der geltenden Richtlinien. Die Leistung der Kasse bemisst sich am monatlich einbezahlten Beitrag und beträgt maximal das 20-fache des bezahlten Monatsbeitrags als monatliche Unterstützung für maximal 12 Monate.

BESTIMMUNGEN LAUT VERSORGUNGSPLAN

Fallbeispiele Erbrachte Leistungen
Kündigung durch den Arbeitgeber  ✓
Kündigung durch den Arbeitnehmer - - -
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses - - -
Berechtigter vorzeitiger Austritt gem. § 26 AngG   ✓
Arbeitslosigkeit als Folge von Konkurs   ✓
Ablauf befristetes Arbeitsverhältnis - - -
Arbeitslosigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, Geringfügig Beschäftigten - - -
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit   ✓
Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall   ✓
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit   ✓
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit/ Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, Geringfügig Beschäftigten   ✓

BESTIMMUNGEN LAUT VERSORGUNGSPLAN

Dauer der Mitgliedschaft:
12 Monate,
danach verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich
Kündigungs-/Austrittsmöglichkeit:
Nach den ersten 12 Monaten monatlich
Mindestdauer der Mitgliedschaft:
6 Monate (für das Risiko Arbeitslosigkeit)
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft für verschiedene Risiken ist einmalig bei Beginn zu erfüllen, bevor Unterstützungsleistungen in dem jeweiligen Risiko erbracht werden können. Für Versorgungsfälle, die innerhalb dieser Zeit eintreten, können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden.
Entfallen einer Mindestmitgliedschaftsdauer:
Für Krankheit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit entfällt eine Mindestmitgliedschaftsdauer, ausgenommen chronische Leiden und Vorerkrankungen, wenn diese in den letzten 12 Monaten vor Beitritt zur Unterstützungskasse ärztlich behandelt wurden oder eine ärztliche Beratung erfolgt ist. In diesen Fällen beträgt diese Dauer 24 Monate. Für die Witwenversorgung im Todesfall entfällt die Mindestdauer der Mitgliedschaft.
Karenzzeit:
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der nach Eintritt des Versorgungsfalles verstreichen muß, bevor eine Leistung überhaupt erbracht wird. Die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit) beträgt grundsätzlich 2 Monate.

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