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Gleichberechtigung wird zur Grundvoraussetzung unserer Gesellschaft. Sie setzt ein hohes Maß an Verantwortung voraus. Daher erzeugen wir Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen.
In Zeiten des rasanten Wandels rückt ein Thema vermehrt in den Fokus: Soziale Verantwortung wird zum zentralen Angelpunkt der Wirtschaft. Neben fairen Löhnen, flachen Hierarchien und gelebtem Teamgeist auf Augenhöhe zeichnet die erfolgreiche Firma der Gegenwart und Zukunft vor allem eines aus: Corporate Social Responsibility, kurz CSR. Mitarbeiter-Vorsorge und soziale Absicherung werden zu Schlüsselbegriffen der europäischen Arbeitswelt.
Österreichs Wirtschaft ist geprägt von Klein- und Mittelunternehmen. Nach den für viele Betriebe dramatischen Entwicklungen der Pandemiejahre, folgt auf die Phase der etwas schleppenden Erholung nun wieder Aufbruchsgeist. Obwohl – oder gerade weil – sich der Arbeitsmarkt durch den Einsatz künstlicher Intelligenz stark verändert, rückt der Mensch vermehrt in den Mittelpunkt. Das Wohlbefinden der Angestellten trägt maßgeblich zum Erfolg einer Firma bei. Neben flexiblen Arbeitsmodellen und erweiterter Kompetenzentwicklung setzt man vor allem auf:
Derartige Strategien befähigen Unternehmen, organisch weiter zu wachsen und flexibel auf die transformativen Herausforderungen unserer Zeit zu reagieren.
Die Beiträge, die von Betrieben an die Unterstützungskasse geleistet werden, sind gemäß § 26 Abs. 7 EStG von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit. Dies ermöglicht neben der rein arbeitgeberfinanzierten Variante auch die Variante der Bruttogehaltsumwandlung, in dem Beiträge vom Bruttogehalt der Arbeitnehmenden verwendet werden, um Kassenbeiträge steuerfrei einzuzahlen. Als dritte Variante können Sie auch privat aus dem Nettogehalt Beiträge zahlen. Da die Österreichische Unterstützungskasse keine Versicherung ist, entfallen auch die Versicherungssteuern.
Um Steuerbegünstigungen zu gewähren, verlangt der Gesetzgeber den Verzicht auf Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass die Österreichische Unterstützungskasse auf rechtliche Mittel verzichtet, falls Beitragsrückstände zu verzeichnen sind. Anders, als beispielsweise Versicherungen, mahnen und klagen wir nicht. Die einzige, weil einzig logische, Konsequenz bei ausgebliebenen Einzahlungen ist eine Rückstufung im Rating Score. Mit der benutzerfreundlichen ÖUK-App haben Sie vollumfänglichen Überblick über Ihre aktuellen Zahlen.
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