Der Health'n'App bezweckt die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen und ihren Angehörigen in Österreich in Krankheitsfällen und bei Spitalsaufenthalten, sowie Bezuschussung von Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Therapien und Kuraufenthalten, sowie medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel. In der Grundversorgung wird durch den Arbeitgeber ein Beitrag von monatlich € 25,- durch Bruttogehaltsumwandlung an die Unterstützungskasse eingezahlt. Der Beitrag ist gemäß § 26 (7) EStG und § 3 (1) EStG von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit.
Die Leistungen können durch Zusatzbeiträge der ArbeitnehmerInnen maximal verdoppelt werden. ArbeitnehmerInnen, die dem Versorgungsplan Health'n'App seit mindestens sechs Monaten angehören, können für einen Monatsbeitrag von € 25,- im Rahmen der Richtlinien folgende Leistungen erhalten, soweit die gesamten Leistungen € 1.000,- pro Jahr nicht übersteigen. Ein Monatsbeitrag von € 50,- erhöht die wie folgt angegebenen Leistungen um das Doppelte.
Krankentagegeld kann grundsätzlich nur nach Ablauf von acht Wochen (Karenzzeit) für maximal sechs Monate gewährt werden. Das Krankentagegeld beträgt ab diesem Zeitpunkt € 6,- pro Tag.
Bei Spitalsaufenthalt im Inland kann der Spitalskostenbeitrag (gesetzlicher Verpflegungskostenbeitrag) bis zu einer Dauer von 28 Tagen übernommen werden.
Bei Spitalsaufenthalt im Inland kann der Spitalskostenbeitrag (gesetzlicher Verpflegungskostenbeitrag) bis zu einer Dauer von 28 Tagen übernommen werden.
Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, sowie Kieferregulierungen können unsere Mitglieder und deren Kinder ein Drittel der persönlich geleisteten Kosten erhalten. Pro Kalenderjahr max. € 400,-.
Für die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen für Mitglieder und deren Kinder kann ein Zuschuß in derselben Höhe wie ihn die Gebietskrankenkasse leistet gewährt werden, mind. aber € 50,-. Der Zuschuss darf jedoch die Eigenleistung nicht überschreiten und ist mit max. € 150,- begrenzt.
Bei verordneten Heilbehelfen kann jene Summe, die die Summe des Selbstbehaltes von € 50,- übersteigt, auf Antrag gefördert werden.
REHA-Zentrum: Übernahme der anfallenden Tagessätze für max. 28 Tage. Bei Kuraufenthalt wird der Selbstkostenbeitrag bis zu max. € 150,- gewährt. Zuzahlungen für Einzelzimmer kann bis max. € 100,- erstattet werden.
Für physio- und psychotherapeutische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung können ein Drittel der Selbstkosten bis max. € 150,- pro Jahr übernommen werden. Neben den Rechnungen für die Therapie ist auch die Krankenkassenabrechnung vorzulegen.
Bei Anschaffung von ärztlich verordneten Hörgeräten kann ein Drittel der persönlich geleisteten Kosten ersetzt werden. Der Zuschuss ist jedoch mit € 150,- pro Gerät begrenzt.
Kombinationen aus den Versorgungsplänen Health'n'App und JoblessCare können nur Leistungen aus einem der beiden Versorgungspläne auslösen.
Aufnahmeberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die ein Arbeitsverhältnis von mindestens 18 Stunden pro Woche haben, mehr als 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei ein- und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind (davon die letzten 6 Monate unbefristet) und die älter als 18 Jahre und jünger als 55 Jahre sind.
Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.
Weitere Bestimmungen laut Richtlinien.
Dauer der Mitgliedschaft: | 12 Monate, danach verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich |
Kündigungs-/ Austrittsmöglichkeit: | Nach den ersten 12 Monaten monatlich |
Mindestdauer der Mitgliedschaft: | 6 Monate (für die Risiken Arbeitslosigkeit, Krankheit) |
Wir unterstützen ArbeitnehmerInnen!
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Um nur € 25,- im Monat!
Wir sind keine Versicherung, sondern eine Social Non-Profit Insurtech Organisation: Die Arbeitnehmer Unterstützungskasse für Österreich gewährt Mitgliedern für einen pauschalen Monatsbeitrag von € 25,- Unterstützung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder in der Alterspension nach dem Umlageverfahren. Die Mitglieder werden Teil einer Vorsorge-Community.